Wer bezahlt die Maßnahme?
Der Kostenträger der Maßnahme sind die örtlich zuständigen Jugendämter. Je nach Verdienst der Eltern, wird ein Kostenbeitrag fällig.
Der Kostenträger der Maßnahme sind die örtlich zuständigen Jugendämter. Je nach Verdienst der Eltern, wird ein Kostenbeitrag fällig.